Kantonsrat mit heutigem Enteignungsverfahren unzufrieden

Benötigt der Kanton Luzern für einen Strassenbau oder ein Hochwasserschutzprojekt Land, sollen dessen Eigentümer früher einbezogen werden. Zudem sollen Bauern besser entschädigt werden, wenn sie Land abtreten müssen. Dies hat der Kantonsrat am Dienstag entschieden.

 

Für eine Praxisänderung stark gemacht hat sich die kantonsrätliche Kommission Verkehr und Bau (VBK). Sie verlangte mit einer Motion eine Gesetzesänderung, um von einer Enteignung bedrohte Landeigentümer früher und besser in den Planungsprozess einzubeziehen.

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