Kanton Luzern erlässt allgemeines Feuerverbot

In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern ab sofort für das ganze Kantonsgebiet ein allgemeines Feuerverbot. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlegrill sowie in festen Cheminées.

Christian Hodel

Die derzeitige Trockenheit habe in weiten Teilen der Schweiz zu einer grossen Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. Der Kanton Luzern schätzt die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern deshalb ab sofort ein allgemeines Feuerverbot. Es ist bis auf Widerruf verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen im Freien und auf Einweggrills, das Abbrennen von Feuerwerken sowie das Steigenlassen von Heissluft-Ballonen und «Himmelslaternen» (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlegrill sowie in festen Cheminées.
 


Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Hitzeperiode noch mindestens eine Woche andauern. Kurze Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot wieder ausser Kraft gesetzt werden.
 


Aktuelle Gefahrenlage unter www.waldbrandgefahr.ch

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