2. Wahlgang Gemeinderatswahlen am 28. Juni
Der Regierungsrat hat den Termin für den zweiten Wahlgang der kommunalen Gesamterneuerungswahlen auf den Sonntag, 28. Juni, festgelegt. Somit sei gewährleistet, dass den Parteien genügend Zeit für einen Wahlkampf eingeräumt werde
und die neue Legislatur der Gemeindeexekutiven fristgerecht per 1. September 2020 beginnt. Als Eingabeschluss für Wahlvorschläge wurde der Donnerstag, 30. April 2020, 12 Uhr, bestimmt. Die Kandidaturen müssen bis zu diesem Zweitpunkt bei der Gemeindekanzlei oder bei der von der Gemeinde bezeichneten Stelle eingereicht werden.
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