LUKS schränkt Besuchsrecht erneut ein

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation wird das Besuchsrecht am Luzerner Kantonsspital (LUKS) wieder eingeschränkt. Die Einschränkungen gelten ab morgen, 1. September.

Ab 1. September ist das Besuchsrecht an allen drei Standorten des Luzerner Kantonsspital aufgrund der Covid-19-Situation wieder eingeschränkt. Foto: pd
Manuela Mezzetta

Das LUKS setzt aufgrund der angespannten Covid-19-Situation mit rasch steigenden Fallzahlen und einer hoch ansteckenden Delta-Variante erneut Besuchseinschränkungen in Kraft. Dies hat der Pandemiestab des LUKS aufgrund der jüngsten Lagebeurteilung entschieden, teilt das LUKS mit. So gilt ab sofort auf den Covid-19-Stationen ein generelles Besuchsverbot.

Die stationären Patientinnen und Patienten der LUKS-Standorte in Luzern, Sursee und Wolhusen dürfen nur noch eine Besuchsperson pro Tag während maximal einer Stunde empfangen. Für nahe Angehörige von sterbenden oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten gelten Ausnahmen.

Bei Personen, die ambulant im LUKS behandelt wird, ist eine Begleitperson, falls dies aus medizinischen Gründen nötig ist, zugelassen. Partner von gebärenden Frauen sind uneingeschränkt zugelassen. In der Neonatologie in Luzern haben Eltern und Geschwister nach wie vor uneingeschränkt Zugang. Im Kinderspital sind beide Elternteile und die Geschwister im stationären und ambulanten Bereich zugelassen.

Ziel der vorsorglichen Massnahme sei es, die Anzahl Kontakte und damit das Ansteckungsrisiko im Spital weiterhin gering zu halten, damit der Spitalbetrieb so wenig wie möglich tangiert werde, heisst es in der Mitteilung. Zudem gelte im LUKS nach wie vor eine generelle Maskenpflicht, Abstand- und Hygieneregeln seien strikt einzuhalten und die Restaurants seien über die Mittagszeit nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geöffnet.

Testpflicht für Mitarbeitende und Eintrittsscreening

Als weitere Massnahme führt das LUKS per 1. September, wie andere Kantone zuvor, eine wöchentliche Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Mitarbeitende ein. Dies geschehe auf Grundlage der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und in Absprache mit der kantonalen Taskforce. Diese Massnahme soll die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Patientinnen und Patienten hochhalten und eine Viruszirkulation im Spital vermeiden.

Von der Testpflicht seien jene rund 85 Prozent der LUKS-Mitarbeitenden ausgenommen, die bereits vollständig geimpft seien. Ab kommendem Montag findet an den LUKS-Standorten zudem wieder ein Covid-19-Eintrittsscreening für stationäre Patientinnen und Patienten ohne Covid-Zertifikat statt. pd

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