Luzerner Immobilienfirma blitzt vor Gericht mit Härtefallgesuch ab

Der Kanton Luzern hat einer Immobilienfirma zu Recht Corona-Härtefallgelder verwehrt. Das Kantonsgericht lehnte die Beschwerde der Firma gegen den Entscheid des Finanzdepartements ab mit der Begründung, dass die Bau- und Immobilienbranche von der Pandemie nicht wesentlich betroffen sei.

Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Beschwerde eines Unternehmens abgelehnt, das keine Corona-Härtefallhilfe erhielt. Foto: KEYSTONE/URS FLUEELER
Jonas  Hess

Das Luzerner Unternehmen aus der Immobilienbranche mit zwei Beschäftigten hatte im Januar 2021 ein Gesuch um Härtefallunterstützung in der Höhe von 5,3 Millionen Franken geltend gemacht, wie aus dem Urteil hervorgeht, das vom Kantonsgericht am Mittwoch veröffentlicht wurde. Die Expertengruppe des Kantons Luzern lehnte das Gesuch ab.

Sie habe keine konkreten Gründe dafür feststellen können, dass die staatlichen Corona-Anordnungen zum Umsatzrückgang beim Unternehmen geführt hätten. Gegen diesen Entscheid legte die Firma Beschwerde beim Kantonsgericht ein, das nun aber den Kanton stützt. Es sei das erste Urteil, das sich mit materiellen Fragen rund um Härtefälle beschäftigt, hiess es beim Gericht auf Nachfrage.

Gemeinderatssitzung abgesagt
Die Firma, die insbesondere Immobilienprojekte verkauft, hatte geltend gemacht, sie sei auf die Arbeit von Behörden und Bauunternehmen angewiesen. So habe sich etwa ein Projekt im Kanton Neuenburg mit neun Gebäuden verzögert, weil dort eine Gemeinderatssitzung abgesagt worden sei.

Das liess das Gericht nicht gelten. Die Absage der Sitzung sei am 16. März 2020 erfolgt als der Bundesrat die besondere Lage ausrief. Davon sei die gesamte Schweiz betroffen gewesen. Auf der Traktandenliste sei zudem kein bestimmtes Projekt erwähnt.

Zwar sei die Bau- und Immobilienbranche von der Pandemie nicht wesentlich betroffen, Unterstützungsleistungen seien aber nicht per se ausgeschlossen, wenn etwa eine Firma besonders betroffen sei. Dies gelte aber nicht für die Beschwerdeführerin.

Das Gericht hebt hervor, dass sich der Umsatz der Firma 2019 vor allem mit einem Grossprojekt in Schweden für über 35 Millionen Franken erklären lasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Im Zusammenhang mit den Corona-Härtefallhilfen gingen beim Luzerner Kantonsgericht rund 30 Beschwerden ein. Derzeit sei noch rund ein Dutzend Fälle hängig. Per Ende August waren im Kanton Luzern rund 1885 Härtefallgesuche eingegangen. Rund 194 Millionen Franken wurden gesprochen. sda

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