Schutzkonzept an Luzerner Schulen: Gericht weist Beschwerde ab

Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Beschwerde gegen ein Rahmenschutzkonzept abgewiesen, das eine Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse und in der Sekundarschule vorsah. Beim Rahmenschutzkonzept handle es sich um eine Verwaltungsverordnung, welche nicht direkt angefochten werden könne, begründet das Gericht seinen Entscheid.

Das Luzerner Kantonsgericht weist eine Beschwerde gegen ein Rahmenschutzkonzept ab. Foto: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Jonas  Hess

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilte das Luzerner Kantonsgericht am Mittwoch mit. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Wegen der Corona-Pandemie erliess die Dienststelle Volksschulbildung verschiedene Rahmenschutzkonzepte für die Schulen. Gegen die Version Nummer 9, in welcher die Dienststelle gleich wie in den Vorgängerversionen die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse und in der Sekundarschule vorsah, erhoben 28 betroffene Schülerinnen und Schüler - gesetzlich vertreten durch ihre Eltern - Verwaltungsbeschwerde beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern.

Maskenpflicht "unverzüglich aufheben"
Sie beantragten unter anderem, dass die im besagten Rahmenschutzkonzept enthaltene Maskenpflicht für Primarschülerinnen und Primarschüler ersatzlos und unverzüglich aufzuheben sei.

Das Bildungsdepartement trat nicht auf die Beschwerde ein. Es war der Auffassung, dass es sich bei diesem Rahmenschutzkonzept um keinen anfechtbaren Rechtsakt handle. Gegen diesen Entscheid liessen die Schülerinnen und Schüler Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht erheben. sda

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