Vier weitere Operationen grundsätzlich ambulant statt stationär

Die Luzerner Spitäler müssen vier weitere Operationen ab 2022 im Normalfall ambulant statt stationär durchführen. Es handelt sich dabei um die operative Behandlung des Nabelbruchs, der Analfisteln und des Morbus Dupuytren (Bindgewebeerkrankung der Handinnenfläche) sowie der arthroskopischen Knorpelglättung im Knie, wie das Gesundheitsdepartement am Mittwoch mitteilte.

Blick in einen Operationssaal: Geht es nach dem Kanton Luzern, sollen medizinische Eingriffe wenn möglich ambulant vorgenommen werden. Foto: KEYSTONE/CYRIL ZINGARO
Jonas  Hess

Die Liste der Operationen, die grundsätzlich stationär durchgeführt werden müssen, umfasst mittlerweile Dutzende Eingriffe. Werden diese Operationen stationär durchgeführt, beteiligt sich der Kanton nicht an den Kosten, ausser es sprechen medizinische Gründe für einen stationären Eingriff.

Ziel des Kantons ist es, dass wenn möglich günstige ambulante statt teure stationäre Operationen durchgeführt werden. Für den Kanton zahlt sich dies deswegen aus, weil er sich nur an den Kosten der stationären Eingriffe beteiligen muss, nicht aber an denen der ambulanten. Letztere werden vollumfänglich von der Krankenkasse übernommen.

Luzern hatte Mitte 2017 als erster Kanton eine Liste mit Operationen eingeführt, die nur noch in begründeten Fällen stationär im Spital durchgeführt werden dürfen. Die medizinische Qualität wird nach Angaben des Kantons dabei nicht tangiert. sda

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