Luzern verankert neues Anmeldeprozedere im Gesetz

Seit Anfang Jahr können sich im Kanton Luzern Arbeitslose nicht mehr auf der Gemeinde anmelden. Der Kanton passt sein Gesetz nun dieser vom Bund verordneten Änderung an.

 

E-Government zieht auch bei der Arbeitslosenversicherung ein. Das neue Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) sieht deswegen vor, dass Personen, die ihre Stelle verloren haben, sich grundsätzlich elektronisch zur Arbeitsvermittlung anmelden.

Eine nicht elektronische Anmeldung bleibt zwar möglich, aber nicht mehr beim Arbeitsamt der Gemeinde. Die bislang geltende Regelung des Kantons Luzern, dass die Arbeitslosenversicherten sich beim Arbeitsamt der Wohngemeinde anzumelden hätten, entspreche somit nicht mehr dem Bundesrecht, erklärte der Regierungsrat in seiner am Montag veröffentlichten Botschaft an den Kantonsrat.

Griff auf das elektronische Einwohnerregister

Der Kanton Luzern hat die Reform, die nun im revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz verankert wird, bereits auf den 1. Januar 2022 umgesetzt. Auf diesen Zeitpunkt wurden die Gemeindearbeitsämter aufgelöst.

Neu müssen sich die Luzerner Arbeitslosen bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV Luzern, Pilatus, Emmen, Sursee und Wolhusen) zur Arbeitsvermittlung anmelden. Diese können, um Angaben überprüfen zu können, auf das elektronische Einwohnerregister zugreifen.

Bei den RAV wurden zur Bewältigung der neuen Aufgaben total zehn neue Stellen geschaffen, wie der Regierungsrat in seiner Botschaft schreibt. Bei den kleinen Gemeinden hatte die Änderung nur geringfügige Auswirkungen, weil nur kleine Teilzeitpensen betroffen waren. Von den grösseren Gemeinden wechselten einige Angestellte zu den RAV.

Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung ist nötig, damit die Person, welche ihre Stellen verloren hat, als arbeitslos gilt und Entschädigung beanspruchen kann. (SDA)

 

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.