Kanton erzielt in Educase-Debakel gütliche Einigung

Der Kanton Luzern hat sich nach dem Debakel mit der Schuladministrationssoftware Educase mit der Herstellerfirma gütlich geeinigt. Die Software-Firma Base-Net Education aus Sursee verzichte auf eine Klage. Seitens der Kantonsverwaltung gab es laut der Regierung keine Hinweise auf Pflichtverletzungen.

Beim abrupten Abbruch der Einführung der Luzerner Schulsoftware gab es keine Hinweise auf eine Pflichtverletzung von Kantonsmitarbeitenden. Symbolbild: Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
André Widmer

Personalrechtliche Massnahmen seien nicht nötig gewesen, weshalb auch keine Administrativuntersuchung eingeleitet worden sei, hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Kantonsrätin Anja Meier (SP) fest. Meier wollte wissen, wie der Kanton Luzern Administrativuntersuchungen handhabe und wieso im Falle der Schulsoftware keine solche eingeleitet worden sei.

Der Kanton hatte im Februar 2022 die Einführung der Schuladministrationslösung wegen unterschiedlicher Auffassung zum Projekterfolg abgebrochen. 64 Gemeinden hatten damals bereits mit der Software gearbeitet. In der Folge stellte die Herstellerfirma den Betrieb ein, bis der Kanton ausstehende Zahlungen geleistet habe.

Die Regierung hält in ihrer Antwort fest, dass im Kanton Luzern die Dienststellen die Kompetenz haben, Administrativuntersuchungen einzuleiten. Dafür brauche es aber einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Dienstpflicht verletzt wurde. Der Regierungsrat geht davon aus, dass solche Administrativuntersuchungen nur vereinzelt ausgelöst werden. Deren Zahl dürfte sich jährlich zwischen 1 und 5 bewegen.

Kommission untersucht Abbruch

Das Scheitern des Projekts der neuen Schulverwaltungssoftware Educase hatte die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Luzerner Kantonsrats auf den Plan gerufen. Sie startete im April eine Untersuchung, weil der Abbruch der Übung einen "erheblichen finanziellen Schaden" verursacht habe.

Genauer untersucht würden der Beschaffungs-, Steuerungs-, Entwicklungs- sowie der Ausstiegsprozess. Zudem würden die Verantwortlichkeiten geklärt.

Ein rechtliches Nachspiel hat der Abbruch nicht. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess es beim Bildungs- und Kulturdepartement, Ziel des Kantons sei es immer gewesen, mit der Herstellerfirma eine gütliche Einigung zu erzielen. "Dies ist gelungen." (SDA)

 

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