Mehrere Umzonungen geplant

Das Mitwirkungsverfahren für die Gesamtrevision der Ortsplanung Aesch hat begonnen. Am vergangenen Samstag fand eine Informa­tionsveranstaltung dazu statt.

Die Besucherinnen und Besucher der Infoveranstaltung konnten die ausgehängten Pläne besichtigen. Foto Milena Stadelmann
Milena Stadelmann

«Der Gemeinderat hat die Absicht, Aesch als selbstbewusste, ländlich geprägte Gemeinde in die Zukunft zu führen», heisst es im Raumplanungsbericht der Gesamtrevision. Dabei stehe die qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen als Hauptanliegen im Zentrum. Am vergangenen Samstag informierte die Gemeinde Aesch die Bevölkerung im Detail über die Gesamt­revision der Ortsplanung, die aktuell zur Mitwirkung aufliegt. Rund 30 Interessierte fanden sich im Singsaal des Schulhauses ein.

Gemeindepräsident Christian Budmiger begrüsste die Anwesenden und informierte über das bisherige Verfahren. Die Überarbeitung der Gesamtrevision Ortsplanung geht mit der Aktualisierung des Siedlungsleitbildes bis auf das Jahr 2017 zurück. Dieses liegt nun nicht mehr zur Mitwirkung auf. Rückzonungen nahm die Gemeinde bereits im Rahmen der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 vor. Die Bevölkerung stimmte damals der Teilrevision Ortsplanung «Rückzonungen und Umzonungen» deutlich zu. «Somit sind wir heute eine Kompensationsgemeinde», sagte Budmiger an der Veranstaltung. Der Gemeindepräsident wies darauf hin: «Bei der vorliegenden Gesamtr­evsion der Ortsplanung ist kein Bauland zur Einzonung vorgesehen.» Dies sei bereits in der verabschiedeten Teilrevision festgehalten worden. Die Gemeinde Aesch habe genügend Baulandreserven.

Gestaltungspläne aufheben

Die Gesamtrevision der Ortsplanung reichte die Gemeinde im September dem Kanton zur Vorprüfung ein. ­Roger Michelon von der Planteam S AG, welche die Gemeinde ortsplanerisch begleitet, erläuterte den Anwesenden deren Inhalt. Zum einen ging Michelon auf die wesentlichen Änderungen im Bau- und Zonenreglement ein (siehe Kasten), die sich auf die Ortsplanungsrevision auswirken. Weiter informierte er über den Umgang mit den Gestaltungsplänen. Im Rahmen der Gesamt-
revision Ortsplanung werden sieben realisierte Gestaltungspläne, darunter beispielsweise der Tellimatt, aufgehoben. Für die noch nicht vollständig realisierten Gestaltungspläne, sprich unüberbaute Grundstücke, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2023. So soll sichergestellt werden, dass innerhalb der gesetzten Frist eine Überbauung nach den alten Regeln realisiert werden kann. Baubewilligungen, die bis am 31. Dezember 2023 erteilt worden sind, bleiben nach der Umsetzung der Gesamtrevision rechtsgültig.

Umzonungen geplant

Weiter ging Michelon auf die Änderungen im Zonenplan ein. Diese beinhalten unter anderem die Einführung von Gefahrengebieten. Diese werden in der Gemeinde Aesch als Wasser, Rutschung und Sturz ausgewiesen. Zukünftig sind zudem Verkehrszonen eingeplant, auf Zonen mit der Bezeichnung «Übrige Gebiete» wird verzichtet. Die heute bestehenden Gestaltungsplanpflichtgebiete werden im Rahmen der Gesamtrevision Ortsplanung mit Ausnahme des Gestaltungsplanpflichtgebiets «Vorderbui» aufgehoben. Ein neues Gestaltungsplanpflichtgebiet wird für das Gebiet «Vorderdorf» vorgesehen. In dem zen­trumsnahen Gebiet soll in Zukunft eine «Überbauung mit Geschosswohnungen, gemeinsamer Erschliessung und Aussenraumgestaltung» realisiert werden.

Im Zonenplan sind zudem Umzonungen vorgesehen. Unter anderem wird die Tellimatt von der Wohn- und Gewerbezone in eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen umgezont. Beim Panoramaweg besteht die Absicht, dass die Gemeinde den nördlichen Teil mit dem Spielplatz übernimmt und in die «Allgemeine Grünzone» umzont. Der südliche Teil soll künftig als Wohnzone gelten. Somit könnte die Korporation den Grundstücksteil für den Bau eines Wohnhauses veräussern. Auf dem Gebiet Vorderdorf will die Gemeinde ein flächengleicher Abtausch von der Landwirtschaftszone in die Dorfzone umsetzen. Aktuell ist zu dem unüberbauten Teil des Baugrundstücks keine Zufahrt gewährleistet, was sich durch die Umzonung ändern soll. Damit könnte dort ein Wohngebäude realisiert werden.

Weitere Umzonungen finden in den Gebieten Schongauerstrasse, Vogelsang, Vorderbui und Hinterdorf statt. «Durch die Umzonungen soll der Dorfcharakter von Aesch beibehalten werden», sagte Michelon. Auszonungen sind keine vorgesehen. Eine Einzonung will die Gemeinde bei der Badi erreichen. Da die Fläche nicht einwohnerrelevant ist, müsste diese nicht kompensiert werden. Eine Fläche des Seebads, die seit mehr als 40 Jahren der Sport- und Freizeitnutzung dient, gehört heute der Naturschutzzone an. Diese soll künftig zur Zone für Sport- und Freizeitanlagen gehören.

Weitere Infoveranstaltung geplant

Auf den Teilzonenplan Gewässerraum, der ebenfalls zur Mitwirkung vorliegt, ging Michelon an dem Anlass nicht im Detail ein. Hier geht es darum, die vom Kanton und Bund festgelegten Gewässerraumbreiten umzusetzen. Die Gemeinden haben dabei kaum Handlungsspielraum. In Härtefällen können Gebäude vom Gewässerraum ausgenommen werden, da sie sonst beispielsweise in Folge eines Brandes nicht mehr aufgebaut werden könnten. Dies will die Gemeinde in mehreren Fällen erreichen.

Zum Gewässerraum ausserhalb der Bauzone wird eine separate Infoveranstaltung stattfinden. Denn: Durch die Umsetzung der Gewässerschutzverordnung des Bundes reicht der Gewässerraum auf gewissen Grundstücken am Hallwilersee weit in landwirtschaftliche Nutzungsflächen rein. Diese Gebiete können nur noch eingeschränkt bewirtschaftet werden.

Ebenfalls zur Mitwirkung liegt der von der Gemeinde erarbeitete Erschliessungsrichtplan «Fusswege und Radrouten» auf. Genauso der neue Baulinienplan «Ortskern». Die bestehenden Baulinienpläne werden aufgehoben. Einzelne Baulinien sollen in den neuen Plan überführt und ergänzt werden. Entlang der Kantonsstrassen sind keine generellen durchgängigen Bau­linien festgelegt. Bei bestehenden Bauten bleiben sie dort bestehen, wo es im Sinne der Rechtssicherheit sinnvoll ist.

Mitwirkung bis Anfang März

Bevor die Anwesenden der Informationsveranstaltung die ausgehängten Pläne besichtigen und Fragen stellen durften, informierte Budmiger über das weitere Vorgehen. Bis zum 4. März nimmt die Gemeinde schriftliche Fragen und Anregungen zur Gesamtrevision Ortsplanung entgegen. Während dieser Zeit liegen die Unterlagen auf der Gemeindekanzlei auf und sind auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet. Bei Bedarf kann auf der Gemeindekanzlei ein persönlicher Gesprächstermin vereibart werden, um Fragen zu klären.

Nach Abschluss des Vorprüfungs- und Mitwirkungsverfahrens werden die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat über die Vorschläge und Eingaben beraten und die Unterlagen bereinigen. Anschliessend erfolgt die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeiten. Die Bevölkerung soll an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Herbst über die Ortsplanungsrevision abstimmen.

Änderungen im Bau- und Zonenreglement

Das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Aesch baut zum einen auf dem eidgenössischen revidierten Raumplanungsgesetz sowie dem in Anschluss revidierten Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern auf. Daraus ergeben sich unter anderem folgende Vorgaben:

  • Bauen mit Qualität Die Gemeinde kann bei baulichen Veränderungen mit ortsbildprägender Wirkung entsprechende Auflagen erlassen, um das Orts- und Quartierbild zu schützen.
     
  • Dachgeschoss Das Dachgeschoss darf künftig voll genutzt werden.
     
  • Dichteregelung Neu gilt anstatt der Ausnützungs- die Überbauungsziffer als massgebende Ziffer zur Festlegung der Dichte in einem Quartier beziehungsweise der möglichen Bebauung einer Parzelle. Die Dichte ergibt sich aus dem maximal möglichen Fussabdruck beziehungsweise dem Schattenwurf und der zulässigen Fassadenhöhe des Gebäudes. Mit der Überbauungsziffer wird die Verdichtung optimiert, allerdings schränkt sie die Gestaltung eines Gebäudes ein.
     
  • Höhenregelung Auf die Definition von Geschossen wird künftig verzichtet. Die zulässigen Höhen und die damit realisierbaren Stockwerke werden neu über die talseitige Fassadenhöhe festgelegt. Die Gesamthöhe dient vorwiegend der Bestimmung des Grenzabstandes. Die Bezeichnungen der Zonen werden dadurch nicht mehr über die Geschosszahl definiert.
     
  • Parkplätze Pro Wohnung mit mehr als vier Zimmern müssen bei Neubauten mindestens zwei Abstellflächen zur Verfügung stehen.
     
  • Siedlungsentwicklung nach Innen In der Kernzone der Gemeinde sind bei Neu- und Ersatzbauten pro Gebäude mindestens drei Wohnungen und in der Dorfzone mindestens zwei Wohnungen pro Gebäude zu realisieren. In den Arbeitszonen müssen neue Gebäude auf mindestens 50 Prozent der Gebäudefläche mit mindestens zwei gewerblich genutzten oberirdischen Geschossen umgesetzt werden. mst

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