Kanton lehnt Temporeduktion ab

Anwohner beantragten bei der Gemeinde Römerswil eine Temporeduktion im Dorf Herlisberg, weil zu schnell gefahren werde. Die zuständige Dienststelle des Kantons hat das Begehren nun abgelehnt.

Temporeduktionen auf der Dorfstrasse und der Seitenstrasse Laufenberg in Herlisberg sind für den Kanton kein Thema. Quelle: Google Maps
Jonas  Hess

Im vergangenen November reichten 30 Bewohnerinnen und Bewohner des Ortsteils Herlisberg einen Antrag beim Römerswiler Gemeinderat ein, welcher Temporeduktionen auf der Dorfstrasse sowie der Strasse Laufenberg forderte. Durch das Dorf Herlisberg sollte neu 50 anstatt 60 Kilometer pro Stunde als Höchstgeschwindigkeit gelten. Auf der Seitenstrasse Laufenberg gar 30 anstatt 50 km/h. 

Als Grund für die Forderungen gaben die Antragssteller an, dass auf den betroffenen Streckenabschnitten zu schnell gefahren werde.

Dorf gilt nicht als Innerortsbereich
Wie die Gemeinde Römerswil nun mitteilt, sind ihr in dieser Diskussion die Hände gebunden, da es sich bei den betroffenen Strassenabschnitten um eine Kantonsstrasse sowie eine Gemeindestrasse 1. Klasse handelt. «Gemäss Strassenverkehrsverordnung ist die Dienstelle Verkehr und Infrastruktur (vif) des Kantons Luzern auf Kantonstrassen und Gemeindestras­sen 1. Klasse sowie in deren Verknüpfungsbereich mit anderen Strassen für Verkehrsanordnungen zuständig», schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung. Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit sei das Anliegen deshalb an das vif weitergeleitet worden. Dieses habe mit einem Schreiben vom 4. Januar die Forderung der Herlisberger Bürger abgelehnt. Begründet wird der negative Bescheid damit, dass das Dorf Herlisberg nicht als «Innerortsbereich» gilt, weshalb eine Temporeduktion auf 50 km/h nicht angezeigt sei. «Beim Ortsteil Herlisberg handelt es sich um ein locker bebautes Gebiet. Eine Temporeduktion von heute 60 km/h auf neu 50 km/h rechtfertigt sich nicht», schreibt das vif. 

Auch die Forderung, auf der Seitenstrasse Laufenberg eine 30er-Zone einzuführen, lehnt das vif ab. «Bei diesem Streckenabschnitt handelt es sich um einen Ausserortsbereich, Wohnhäuser hat es kaum. ln einem Ausserortsbereich kann weder eine Tempo-30-Zone noch eine streckenbezogene Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet werden». Die genaue Begründung ist bei der Gemeindeverwaltung auf Anfrage einsehbar. jh

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