Bundesgericht hebt Steuerfussabtausch auf
Der Steuerfussabtausch zwischen den Luzerner Gemeinden und dem Kanton, der Bestandteil der umstrittenen Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) war, ist nicht zulässig. Das Bundesgericht hat in diesem Punkt eine Beschwerde gutgeheissen. Somit können die Gemeinden ihren Steuerfuss für 2020 selber wählen.