Rückzonungen auf 40 Grundstücken

Die Gemeinde Hitzkirch stimmt am Dienstag, 25. April, über die Teilrevision der Ortsplanung ab. Die Gemeindeversammlung findet um 19 Uhr in der Turnhalle Hämikon statt.

Die Gemeinde Hitzkirch stimmt über die Teiländerung der Ortsplanung 2021 ab (Symbolbild). Foto: Archiv/SB
Milena Stadelmann

Die Gemeinde Hitzkirch und die ehemalige Gemeinde Altwis gelten als Rückzonungsgemeinden. Der Kanton hat seit Juni 2018 unter Anhörung der jeweiligen Gemeinde die potenziellen Rückzonungsflächen festgelegt. Die Rückzonungen im Ortsteil Altwis sind bereits umgesetzt. In den weiteren Orts­teilen von Hitzkirch läuft der Prozess für die Umsetzung.

Nach der Überarbeitung der Planungsdokumente aufgrund der Ergebnisse aus der kantonalen Vorprüfung und der öffentlichen Mitwirkung erfolgte im vergangenen Jahr die öffentliche Auflage der Teilrevision. Darauf gingen auf der Gemeindeverwaltung insgesamt 23 Einsprachen ein. Acht konnten durch Einspracheverhandlungen erledigt werden. Die nicht gütlich erledigten Einsprachen legt der Gemeinderat nun gemeinsam mit der gesamten Teiländerung der Ortsplanung 2021 den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vor.

Der Gemeinderat stellt den Antrag, alle nicht gütlich erledigten Einsprachen abzuweisen.

Rückzonungen von rund 5,5 Hektaren

Zudem beantragt der Gemeinderat, die Änderungen an den Zonenplänen Siedlung und Landschaft zu genehmigen. Diese beinhalten gemäss der Abstimmungsbotschaft die Baulandrückzonungen sowie «gewisse zusätzliche Änderungen, welche sich durch praktische Erfahrungen bei der Anwendung der anzupasssenden Plangrundlagen als sinnvoll erwiesen haben». Von Rückzonungen sind 40 Grundstücke in allen Ortsteilen – bis auf Altwis – betroffen. Insgesamt soll eine Gesamtfläche von rund 5,5 Hektaren dem Nichtbaugebiet beziehungsweise der Grünzone oder der Zone für Sport- und Freizeitanlagen zugewiesen werden. In verschiedenen Verhandlungen mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie den zuständigen kantonalen Dienststellen seien im Verlauf des Verfahrens einzelne Anpassungen vorgenommen worden, heisst es in der Abstimmungsbotschaft. «Das relativ geringe, der Gemeinde noch zustehende Ermessen, wurde aus Sicht des Gemeinderats bestmöglich ausgeschöpft, um die häufig gegensätzlichen Anliegen zu einer vertretbaren Lösung zusammenzuführen.»

Weiter ist unter anderem in Hitzkirch geplant, die ökologische Freihaltezone im Gebiet «Hinterdorf/Zentrum» in Zusammenhang mit dem Bau der Dreifachsport- und Mehrzweckhalle aufzuheben. Auf dem «Granador-Areal» soll zur Sicherstellung der überkommunalen Arealentwicklung eine neue Grundnutzung geschaffen werden. Mit der neuen Wohn- und Arbeitszone «Granador» wolle die Gemeinde bezwecken, dass die Zonenbestimmungen auf jene in der Gemeinde Ermensee abgestimmt seien, heisst es in der Abstimmungsbotschaft. So werde ergänzend zur Ausnützungsziffer auch bereits eine Überbauungsziffer auf diesem Gebiet eingesetzt. Ebenfalls werden die Fusionseichen als schützenswerte Naturobjekte im Zonenplan respektive im Bau- und Zonenreglement aufgenommen.

Zwei Gestaltungspläne sollen aufgehoben werden

Der Gemeinderat beantragt bei der Stimmbevölkerung weiter, die Änderungen am Bau- und Zonenreglement zu genehmigen. Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, dieses an das neue Recht anzupassen. Infolge dessen würden die Gestaltungspläne Bonacher in Mosen und Mühlehof in Retschwil aufgehoben. Mit dem neuen Bau- und Zonenreglement verschwänden auch bisherige Einschränkungen, aufgrund welcher hohe Decken im Obergeschoss verunmöglicht wurden. Ausserdem würde die Zielsetzung für das Gestaltungsplangebiet «Granador-Areal» mit der Gemeinde Ermensee abgestimmt.

Für die Schlussabstimmung stellt der Gemeinderat den Stimmberechtigten den Antrag, die Teiländerung Ortsplanung 2021 unter Einschluss aller vorangehenden Beschlüsse anzunehmen. Nach der Versammlung wird der Beschluss dem Regierungsrat zur Genehmigung weitergeleitet. Nehmen die Stimmberechtigten die Teilrevision an, gälte die Gemeinde Hitzkirch nicht mehr als Rückzonungsgemeinde.

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